Kleinunternehmer Steuererklärung

Eine Frage die uns nun schon häufiger gestellt wurde, ist wie eine Kleinunternehmer Steuererklärung genau aussieht. Während es verschiedene Fälle geben kann, zeigen wir in diesem Artikel am Beispiel der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wie es aussehen kann.

 

Kleinunternehmer Steuererklärung

Bei der Lohnsteuererklärung muss der Kleinunternehmer seine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit einreichen. Dies ist eigentlich relativ trivial und formlos, eine Gegenüberstellung von erzielten Einnahmen und angefallenen Ausgaben. Die Differenz daraus ergibt den Gesamtgewinn, welcher versteuert werden muss.

Wichtig zu beachten ist, dass die Einnamen-Überschuss-Rechnung unterzeichnet werden muss, um somit die Korrektheit der Angaben zu bestätigen. Zudem müssen natürlich sowohl Ausgaben als auch Einnamen belegbar sein. Ohne Beleg (also Rechnung) erkennt dies kein Finanzamt an. Es müssen jedoch nicht in jedem Fall alle Unterlagen mit der Lohnsteuererklärung eingereicht werden. Dies ist mit dem jeweiligen Finanzamt zu klären.

 

Steuererklärung selbst erstellen?

Ob man als Kleinunternehmer die Steuererklärung selbst erstellt oder lieber von einem Steuerberater vorbereiten lässt, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Die genauen Kosten sind nicht pauschal definierbar, liegen aber aktuell irgendwo zwischen 250 – 350 Euro. Das richtet sich natürlich nach erzieltem Umsatz sowie Anzahl der einzelnen Belege (also zeitlichem Aufwand). Es kann daher auch von der Preisspanne abweichen.

Ich persönlich gebe die Steuererklärung in professionelle Hände, da ich meine Arbeitszeit viel sinnvoller einsetzen kann. Ob es sich lohnt ca. 300 Euro zu sparen, wenn Sie sich einen oder mehrere Arbeitstage selbst mit der nicht unkomplizierten Erstellung der Steuererklärung befassen müssen, bleibt jedem selbst überlassen.

 

[the_ad id=“452″]Vorrauszahlungen

Wichtig zu beachten  ist auch, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung als Kleinunternehmer einreichen, dass das Finanzamt vermutlich eine Vorrauszahlung für das Folgejahr veranschlagt. Diese wird auf Basis des vergangenen Geschäftsjahres berechnet. Wenn Sie knapp 1000 Euro als Nachzahlung für das vergangene Geschäftsjahr leisten müssen, kann es passieren das weitere 1000 Euro als Vorrauszahlung zu leisten sind.

 

Fazit

Ob man die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, oder dies lieber selbst in die Hand nimmt, muss jeder selbst entscheiden. Man sollte jedoch berücksichtigen das es alles andere als trivial ist, alle Möglichkeiten zu beachten, man wissen muss über welchen Zeitraum Abschreibungen laufen und auch inhaltlich nicht immer eindeutig ist welche Angaben verlangt werden. Daher ist unsere Empfehlung, einen Steuerberater zu beauftragen. Die Arbeitszeit kann man viel besser investieren und Aufträge umsetzen, sich also auf seine eigenen Stärken konzentrieren.