Kleinunternehmer Rechnung

Kleinunternehmer RechnungWir bieten eine kostenlose Vorlage für Kleinunternehmer Rechnung an, mit der unmittelbar eigene Rechnungen geschrieben werden können. Es müssen nur noch persönliche Daten angegeben, Rechnungspositionen eingetragen und die Anschrift des Kunden hinterlegt werden. Innerhalb weniger Minuten erstellt man so, auch ohne umfangreiche EDV Kenntnisse, eine professionelle Rechnung die alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Wir bieten unsere Muster Rechnung in verschiedenen Dateiformaten an, so dass Sie sich auf den Inhalt der Rechnung selbst konzentrieren können. Keine technischen Hürden oder Schwierigkeiten die es zu überwinden oder zu lösen gilt.

Anfordern unserer Kleinunternehmer Rechnung

Die Kleinunternehmer Rechnung stellen wir als Word-Dokument zur Verfügung. Der Download ist vollständig kostenfrei, lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über diesen Sie die Vorlage beziehen können.

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Bitte beachten: Wir prüfen die Kleinunternehmer Rechnung regelmäßig. Sie entspricht nach bestem Wissen und Gewissen aktueller Gesetzgebung. Wir können jedoch keine Haftung für ein kostenlos angebotenes Dokument übernehmen.

Kleinunternehmer- oder „normale“ Rechnung?

Eine Kleinunternehmer Rechnung, gemäß § 19 (1) UStG, unterscheidet sich von Rechnungen eines „normalen“ Unternehmers. Wer die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmt darf in der Regel keine Umsatzsteuer ausweisen. Es gibt Ausnahmen. Man kann eine Besteuerung nach Umsatz erwirken, jedoch muss man diese explizit beantragen und weiß daher wenn Umsatzsteuer auf ausgehenden Rechnungen auszuweisen ist. Immerhin wird dann auch regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt. Daher weiß man genau was man tut. Ohne die Ausnahmeregelung wird nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung besteuert, der Regelfall. Wer sich hier nicht sicher ist für den gilt mit ziemlicher Sicherheit: Keine Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen! Im Zweifel mit dem eigenen Steuerberater oder dem Finanzamt sprechen.
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Die Geschäftsbezeichnung

Da es sich bei einem Kleinunternehmer gemäß § 19 (1) UStG nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt, wird keine Geschäftsform angegeben. Erlaubt ist eine Geschäftsbezeichnung welche jedoch mit der eigenen Tätigkeit in Beziehung stehen muss. Speziell bei Kleinunternehmern die gerade erst ihr Unternehmen gründen wird gerne einfach mal ein Zusatz aus Unwissenheit hinzugedichtet. Daher merken: Es ist grob fahrlässig eine Geschäftsform zu erfinden und sich z.B. als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auszugeben. Halten Sie sich an die Vorschriften für die Kleinunternehmer Rechnung.

Leistungs-/Lieferdatum und Rechnungsdatum

Auf ausgehenden Rechnungen muss, je nachdem ob es sich um eine Dienstleistung oder Warenlieferung handelt, ein Leistungs- oder Lieferdatum angegeben werden. Dies wird speziell von Anfängern oft vergessen. Unsere Kleinunternehmer Rechnung sieht dies bereits vor. Es muss daher nur noch ersetzt werden, darf jedoch keinesfalls gelöscht werden. Denn wenn kein gesondertes Leistungs- bzw. Lieferdatum angegeben wurde ist eine Rechnung fehlerhaft und wird, spätestens bei der Steuererklärung, vom Finanzamt bestandet. Schleicht sich der Fehler auf vielen Rechnung ein, kann das eine Menge Aufwand bedeuten.